Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeinde Hergisdorf die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.02.2025 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| 2025 | die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf |
| Euro | ||||
| Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge | 2.032.400 | 0 | 0 | 2.032.400 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.244.600 | 0 | 62.100 | 2.182.500 |
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Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 1.933.200 | 0 | 0 | 1.933.200 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen
| 2.047.400 | 0 | 62.100 | 1.985.300 |
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| aus Investitionstätigkeit: Gesamtbetrag der Einzahlungen Gesamtbetrag der Auszahlungen
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69.700 158.300 |
0 200.000 |
0 0 |
69.700 358.300 |
| aus Finanzierungstätigkeit: |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 150.000 | 238.600 | 0 | 388.600 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 38.000 | 7.500 | 0 | 45.500 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 50.000 Euro um 238.600 Euro erhöht und damit auf 288.600 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belastet, (Verpflichtungsermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Steuersätze werden nicht geändert.
Die weiteren Festsetzungen zur Haushaltsdurchführung werden nicht geändert.
Hergisdorf, den 03.04.2025
Jürgen Colawo
Bürgermeister Hergisdorf