Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hergisdorf für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 102 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreis Mansfeld-Südharz unter dem Aktenzeichen 15.12.10.022.026 erteilt worden.
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme
vom 19.05.2025 bis 30.05.2025
im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 320, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Hergisdorf, den 03.04.2025