Öffentlicher Teil:
Grundsatzbeschluss für die Flächenausweisung von Vorranggebieten im Zuge der Aufstellung des Raumordnungs- und Teilregionalplans: Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle: Flächenausweisung in der Gemarkung Bornstedt
Vorlage: BOR/BV/014/2025
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt beschließt, die Flächen im Planquadrat des geplanten Windvorrangebiet XIII. Bornstedt-Schmalzerode-Wimmelburg-Wolferode als Teil der Akzeptanzfläche der Gemeinde Wimmelburg im Bereich der Flur 1 der Gemarkung Bornstedt im Zuge der Aufstellung des Raumordnungs- und Teilregionalplans: Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle abzumelden und zu streichen. |
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| 2. | Gleichzeitig wird die Gemeindeverwaltung und deren entsprechende Fachbereiche beauftragt, die Ablehnung der Vorranggebiete Nutzung für Windenergie mit der Kenn-Nummer XIII. Bornstedt-Schmalzerode-Wimmelburg-Wolferode spätestens bis zum 11.04.2025 der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung mitzuteilen, da die Bornstedter Bürgerschaft keine Akzeptanz für Windkraft und Windkraftanlagen aufbringt und diese Art von Gewinnung erneuerbarer Energie durch solche Anlagen vollständig ablehnt. |
Nichtöffentlicher Teil:
Hier wurden keine Beschlüsse gefasst.