Die Jagdgenossenschaft Ahlsdorf hatte am 22.04.2026 alle Jagdgenossen der Gemeinde Ahlsdorf zum Thema „Verwendung des Reinertrages der Jagdverpachtung“ eingeladen.
Durch die anwesenden Jagdgenossen wurde der Beschluss gefasst, den Reinerlös vom Jagdjahr 2025/2026 auszuzahlen.
Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, können innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung, schriftlich oder mündlich zum Protokoll des Jagdvorstandes, die Auszahlung ihres Anteils unter Vorlage eines gültigen Grundbuchauszuges verlangen.