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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Bornstedt aus der Sitzung vom 08.05.2023

Öffentlicher Teil:

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: BOR/BV/055/2023

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 3.766.980,37 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt und zur Senkung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages eingesetzt.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 die Entlastung.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Anpassung Nutzungsentgelte Burganlage

Vorlage: BOR/BV/056/2023

Der Gemeinderat Bornstedt beschließt die Festsetzung des Nutzungsentgeltes für die Burganlage und das Sportlerheim wie folgt:

BURGANLAGE:

=

Festplatz / unterer und oberer Burgbereich / Bühne

Private Nutzung

200,00 € / Tag

Gewerbliche Nutzung

450,00 € / Tag

Auf- und Abbautag

150,00 € / Tag

=

Küchennutzung

Private oder gewerbliche Nutzung

50,00 € / Tag

=

Standflächen für Versorgung

Private oder gewerbliche Nutzung

3,00 € / m²

=

Standflächen für Parkplatz

Private oder gewerbliche Nutzung

100,00 € / Tag

=

öffentliche Veranstaltungen von eingetragenen Vereinen der Gemeinde

gebührenfrei

=

öffentliche Veranstaltungen von eingetragenen Vereinen sofern Eintrittsgelder erhoben werden

½ Gebühr

=

Stornierungsgebühren

4 Wochen vor Veranstaltungstermin

50 % vom Entgelt

2 Wochen vor Veranstaltungstermin

80 % vom Entgelt

darunter

100 % vom Entgelt

Für die Nutzung der Burganlage ist durch gewerbliche Nutzer eine Kaution in Höhe von 750,00 € und von privaten Nutzern eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu hinterlegen. Diese wird innerhalb von 4 Wochen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Burganlage erstattet.

Die Endreinigung der Burganlage erfolgt durch den jeweiligen Nutzer, für die Reinigung der Toilettenanlage wird ein Betrag von 135,00 € erhoben.

SPORTLERHEIM:

=

Gaststätte / Küche / Toiletten

Private Nutzung

80,00 € / Tag

Gewerbliche Nutzung

200,00 € / Tag

Nutzung für Vereinsmitglieder des

SV Blau-Weiß Bornstedt

30,00 € / Tag

Für die Nutzung des Sportlerheims ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen.

Gleichzeitig wird der Beschluss BOR/BV/056/2018 vom 16.04.2018 aufgehoben.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Beschlussfassung über die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit des Amtsgerichtes Eisleben und des Landgerichtes Halle für die Amtsperiode von 2024 bis 2028

Vorlage: BOR/BV/057/2023

Der Gemeinderat beschließt die nachfolgende Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Eisleben und das Landgericht Halle für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.

1.

Nadine Wöhlemann

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Nichtöffentlicher Teil:

Hier wurden keine Beschlüsse gefasst.