Öffentlicher Teil:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: BOR/BV/055/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 3.766.980,37 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt und zur Senkung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages eingesetzt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 die Entlastung. |
Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Anpassung Nutzungsentgelte Burganlage
Vorlage: BOR/BV/056/2023
Der Gemeinderat Bornstedt beschließt die Festsetzung des Nutzungsentgeltes für die Burganlage und das Sportlerheim wie folgt:
| BURGANLAGE: | ||
| = | Festplatz / unterer und oberer Burgbereich / Bühne | |
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| Private Nutzung | 200,00 € / Tag |
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| Gewerbliche Nutzung | 450,00 € / Tag |
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| Auf- und Abbautag | 150,00 € / Tag |
| = | Küchennutzung | |
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| Private oder gewerbliche Nutzung | 50,00 € / Tag |
| = | Standflächen für Versorgung | |
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| Private oder gewerbliche Nutzung | 3,00 € / m² |
| = | Standflächen für Parkplatz | |
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| Private oder gewerbliche Nutzung | 100,00 € / Tag |
| = | öffentliche Veranstaltungen von eingetragenen Vereinen der Gemeinde | gebührenfrei |
| = | öffentliche Veranstaltungen von eingetragenen Vereinen sofern Eintrittsgelder erhoben werden | ½ Gebühr |
| = | Stornierungsgebühren |
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| 4 Wochen vor Veranstaltungstermin | 50 % vom Entgelt |
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| 2 Wochen vor Veranstaltungstermin | 80 % vom Entgelt |
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| darunter | 100 % vom Entgelt |
Für die Nutzung der Burganlage ist durch gewerbliche Nutzer eine Kaution in Höhe von 750,00 € und von privaten Nutzern eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu hinterlegen. Diese wird innerhalb von 4 Wochen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Burganlage erstattet.
Die Endreinigung der Burganlage erfolgt durch den jeweiligen Nutzer, für die Reinigung der Toilettenanlage wird ein Betrag von 135,00 € erhoben.
| SPORTLERHEIM: | ||
| = | Gaststätte / Küche / Toiletten |
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| Private Nutzung | 80,00 € / Tag |
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| Gewerbliche Nutzung | 200,00 € / Tag |
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| Nutzung für Vereinsmitglieder des SV Blau-Weiß Bornstedt | 30,00 € / Tag |
Für die Nutzung des Sportlerheims ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen.
Gleichzeitig wird der Beschluss BOR/BV/056/2018 vom 16.04.2018 aufgehoben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschlussfassung über die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit des Amtsgerichtes Eisleben und des Landgerichtes Halle für die Amtsperiode von 2024 bis 2028
Vorlage: BOR/BV/057/2023
Der Gemeinderat beschließt die nachfolgende Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Eisleben und das Landgericht Halle für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.
1. | Nadine Wöhlemann |
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Nichtöffentlicher Teil:
Hier wurden keine Beschlüsse gefasst.