Der Gemeinderat der Gemeinde Ahlsdorf hat in seiner Sitzung am 22.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit des Amtsgerichtes Eisleben und des Landgerichtes Halle für die Amtsperiode 2024 bis 2028 beschlossen.
Die Auflegung der Vorschlagsliste erfolgt gemäß § 36 GVG für die Dauer einer Woche
in der Zeit vom 15.06.2023 bis zum 22.06.2023
während der Öffnungszeiten im Sekretariat des gemeinsamen Verwaltungsamtes der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.