Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntmachung des Beschlusses BOR/BV/055/2023 über den Jahresabschluss und die Entlastungen des Bürgermeisters der Gemeinde Bornstedt gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für das Jahr 2021
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss und die Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Bornstedt für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt nach § 120 Abs. 2 KVG LSA
vom 19.06. bis 29.06.2023
zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, Zimmer 320, Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bornstedt, den 09.05.2023
gez. Rose
Bürgermeister