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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 6/2023
Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt
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BekanntmachungBenachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herrn

Jens Clausen

geb. 21.01.1969

letzte bekannte Anschrift:

Myliusgarten 26

12587 Berlin

Der Steuerschuldner ist nach derzeitigem Kenntnisstand unbekannt verzogen. Zustellversuche über die Deutsche Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 2 VwZG).

Der vorgenannten natürlichen Person sind folgende Dokumente zuzustellen:

1.

Grundsteuerbescheid vom 11.01.2022 für das Grundstück

Fleischerstraße 10 C, Flur 8, Flurstück 205; Kassenzeichen: 01.02605.5

2.

Grundsteuerbescheid vom 10.01.2023 für das Grundstück

Fleischerstraße 10 C, Flur 8, Flurstück 205; Kassenzeichen: 01.02605.5

3.

Bescheid vom 27.04.2023 über die Festsetzung und Erhebung

eines Ausgleichsbetrages gemäß § 154 Baugesetzbuch,

Bescheid Nr.: 60.33.01/3.SAN/0400, Sanierung "Ortskern Helbra", Grundstück: Helbra, Fleischerstraße 010 C (8-205), Gemarkung Helbra

Flur 8 Flurstück 205, Flurstücksfläche 14572 m²

Die vorbezeichneten Bescheide werden nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch den Steuerschuldner abgeholt oder eingesehen werden bei:

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen

Zimmer 303

und

Fachdienst Bauverwaltung

Zimmer 206

An der Hütte 1

06311 Helbra

Die Abholung der Bescheide ist zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra möglich.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Helbra, den 11.05.2023

Norbert Born
Verbandsbürgermeister