Herrn
Jens Clausen
geb. 21.01.1969
letzte bekannte Anschrift:
Myliusgarten 26
12587 Berlin
Der Steuerschuldner ist nach derzeitigem Kenntnisstand unbekannt verzogen. Zustellversuche über die Deutsche Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 2 VwZG).
Der vorgenannten natürlichen Person sind folgende Dokumente zuzustellen:
| 1. | Grundsteuerbescheid vom 11.01.2022 für das Grundstück |
| Fleischerstraße 10 C, Flur 8, Flurstück 205; Kassenzeichen: 01.02605.5 |
| 2. | Grundsteuerbescheid vom 10.01.2023 für das Grundstück |
| Fleischerstraße 10 C, Flur 8, Flurstück 205; Kassenzeichen: 01.02605.5 |
| 3. | Bescheid vom 27.04.2023 über die Festsetzung und Erhebung |
| eines Ausgleichsbetrages gemäß § 154 Baugesetzbuch, |
| Bescheid Nr.: 60.33.01/3.SAN/0400, Sanierung "Ortskern Helbra", Grundstück: Helbra, Fleischerstraße 010 C (8-205), Gemarkung Helbra |
| Flur 8 Flurstück 205, Flurstücksfläche 14572 m² |
Die vorbezeichneten Bescheide werden nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch den Steuerschuldner abgeholt oder eingesehen werden bei:
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen
Zimmer 303
und
Fachdienst Bauverwaltung
Zimmer 206
An der Hütte 1
06311 Helbra
Die Abholung der Bescheide ist zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra möglich.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Helbra, den 11.05.2023