Öffentlicher Teil:
Kriterienkatalog Alternativfreiflächenprüfung PVFA: Flächenausweisung
Vorlage: BLA/BV/085/2024
Der Gemeinderat Blankenheim beschließt, ergänzend zum Beschluss BLK/BV/082/2023, folgende städtebauliche Kriterien in das Konzept der Alternativfreiflächenprüfung für Photovoltaikfreiflächenanlagen (PVFA) aufzunehmen:
| 1. | maximale Belegung von PVFA der zulässigen Flächen im Gemeindegebiet i.H.v. 5,0 % | |
| 2. | maximale Projektgröße 30 Hektar. | |
| 3. | Abstand der Anlagen untereinander zur eindeutigen optischen Trennung im Landschaftsbild | |
| 4. | Ausschluss einer „erdrückenden“ oder „umzingelnden“ Wirkung auf Ortslagen | |
| 5. | PV-Anlagen mit Doppelnutzung | |
| 5.a. | Agri-PV: PV-Module mit dazwischen oder darunter stattfindender landwirtschaftlicher Produktion (entweder nach DIN-SPEC oder mit Tierhaltung (Schafe, Rinder, Geflügel), EU-Flächenstilllegung) | |
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| 1. | Erosionsschutzanlagen: PV-Anlagen zum Zwecke des Erosionsschutzes mit entsprechend gestalteter Modulanordnung gemeinsam mit weiteren Maßnahmen (z.B. Wälle oder Hecken) |
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| 2. | Anlagen mit Eigenverbrauch für Landwirtschaftsbetriebe bis 1 MW |
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| 3. | Lärmschutz- und Sichtschutz zu Verkehrsflächen |
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| 4. | PV-Zäune z.B. für Tierweiden, Gärten oder Grundstücke |
sind im gesamten Gemeindegebiet zulässig. Die Einschränkungen zur maximalen Größe der Einzelanlagen sind einzuhalten. Die Abstände zur Wohnbebauung und zwischen den Anlagen sind entsprechend der Zweitnutzung ggf. anzupassen.
Beteiligung am Mobilitätsplan für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes in der Verbandsgemeinde
Vorlage: BLA/BV/087/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim beschließt, sich am Projekt zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Erstellung zu beantragen.
Der Anteil der Eigenmittel für die Gemeinde Blankenheim ist auf maximal 5.000 € festgesetzt.
Erstellung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023
Vorlage: BLA/BV/089/2024
Der Gemeinderat beschließt, für die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 die Erleichterungen des Runderlasses vom 15.10.2020 und dessen Verlängerung vom 02.04.2024 vollumfänglich anzuwenden.
Gleichwohl beschließt der Gemeinderat - unter Voraussetzung einer weiteren Verlängerung - die Erleichterungen des o.g. Runderlasses auch für den Jahresabschluss 2023 vollumfänglich anzuwenden.
Nichtöffentlicher Teil:
Personalangelegenheit Einstellung eines/r Mitarbeiters/in im Wirtschaftshof
Vorlage: BLA/BV/088/2024
Der Beschluss wurde gefasst.