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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Klostermansfeld vom 28.05.2024

Öffentlicher Teil:

Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 "Sondergebiet Photovoltaik" Klostermansfeld

Vorlage: KLM/BV/230/2024

Der Gemeinderat Klostermansfeld beschließt:

1.

den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik in der Fassung vom April 2024 zu billigen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

2.

die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 "Altes Sägewerk" Klostermansfeld

Vorlage: KLM/BV/231/2024

Der Gemeinderat Klostermansfeld beschließt:

1.

den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Altes Sägewerk“ in der Fassung vom April 2024 zu billigen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.

2.

die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Klagen gegen Kreisumlagen

Vorlage: KLM/BV/232/2024

Der Gemeinderat beschließt gegen die Kreisumlagebescheide der Jahre 2020 und 2024 welche auf Grundlage der am 22.04.2024 beschlossenen Änderungssatzungen zu den Haushalten erlassen wurden, Klage einzureichen.

Erstellung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023

Vorlage: KLM/BV/228/2024

Der Gemeinderat beschließt, für die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 die Erleichterungen des Runderlasses vom 15.10.2020 und dessen Verlängerung vom 02.04.2024 vollumfänglich anzuwenden.

Gleichwohl beschließt der Gemeinderat - unter Voraussetzung einer weiteren Verlängerung - die Erleichterungen des o.g. Runderlasses auch für den Jahresabschluss 2023 vollumfänglich anzuwenden.

Zuwendung an Vereine

Vorlage: KLM/BV/229/2024

Der Gemeinderat beschließt die Zuwendung an nachstehende Vereine wie folgt zu verteilen:

Verein

Zuwendung

SSV 1882 e.V. Klostermansfeld

1.675,00 €

TTV Klostermansfeld

460,00 €

Ball und Spielverein 1928 Klostermansfeld e.V.

2.155,00 €

Klostermansfelder Musikverein e.V.

1.060,00 €

SV Klostermansfeld 1990 e.V.

525,00 €

Klostermansfelder Schachclub 1958 e.V.

110,00 €

Nichtöffentlicher Teil:

Hier wurden keine Beschlüsse gefasst.