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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühr der Gemeinde Wimmelburg für 2025

Gegenüber der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wimmelburg für das Kalenderjahr 2025 ist keine Änderung in dem Gebührensatz eingetreten. Die Kalkulation zur Straßenreinigungsgebührensatzung gilt für die Jahre 2023 - 2025.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenersparnis wird demzufolge auf die Neuerteilung von Straßenreinigungsgebührenbescheiden für das Veranlagungsjahr 2025 verzichtet.

Gemäß § 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in der derzeit gültigen Fassung, wird die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2025 – vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Straßenreinigungsgebührenbescheide 2025 – in gleicher Höhe wie für das Veranlagungsjahr 2023 festgesetzt.

Das bedeutet, dass diejenigen Gebührenschuldner, die keinen Straßenreinigungsgebührenbescheid 2025 erhalten, im Veranlagungsjahr 2025 die gleiche Straßenreinigungsgebühren wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Gebührenschuldner treten mit dem heutigen Tag durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Gebührenbescheid zugegangen wäre.

Für diejenigen Gebührenpflichtigen, die sich am SEPA-Basis Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Gebühren zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht. Alle anderen Gebührenpflichtigen entnehmen die Bankverbindungen den Gebührenbescheiden aus dem Jahr 2023.

Die Straßenreinigungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2025 sind zum 01.07.2025 fällig.

In den Fällen, in denen sich gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen oder persönlichen Gebührenpflicht Änderungen ergeben haben (z. B. Eigentümerwechsel), wird von Amts wegen ein neuer Straßenreinigungsgebührenbescheid für das Veranlagungsjahr 2025 zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Gebührenfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit Ablauf des Tages, an dem diese Verfügung bekannt gemacht wurde. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wimmelburg über die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra zu den Geschäftszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr zu erklären.

Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieser Bekanntmachung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Gebühren nicht aufgehalten und die Zahlungspflicht nicht ausgesetzt.