Öffentlicher Teil:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: WIM/BV/018/2025
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 5.713.962,25 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: WIM/BV/019/2025
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 4.804.106,06 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 die Entlastung. |
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wimmelburg für das Haushaltsjahr 2025
Vorlage: WIM/BV/020/2025
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Wimmelburg.