Öffentlicher Teil:
Annahme einer Spende
Vorlage: KLM/BV/086/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld stimmt der Annahme einer Spende des Autohaus Schneider in Höhe von 200,00 € zu.
Vergabe von Planungsleistungen für den Ausbau der OD L226, Siebigeröder Straße:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und landschaftspflegerischer Begleitplan
Vorlage: KLM/BV/090/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt die Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags sowie eines landschaftspflegerischen Begleitplans im Rahmen der Maßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrt L226 – Siebigeröder Straße“.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die entsprechenden Verträge zur Durchführung der Planungsleistungen zu unterzeichnen.
Bebauungsplan Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik“ Klostermansfeld – Zulässigkeit einer Battriespeicheranlage im Baufeld B1
Vorlage: KLM/BV/091/2026
1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Sondergebiet Photovoltaik“ Klostermansfeld noch nicht abschließend abgewogen wurden. |
2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt, im weiteren Planverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Batteriespeicheranlage im Baufeld B1 zu schaffen und diese im Bebauungsplan zu berücksichtigen. |
WP Benndorf: Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen EnBW)
Vorlage: KLM/BV/092/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung des vorliegenden Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen im WP Benndorf (Neuanlagen der EnBw) gemäß §6 EEG 2023 i.V.m. dem Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Sachsen-Anhalt.
Verwendung des Gemeindewappen durch den Verein "Wir sind Klostermansfeld"
Vorlage: KLM/BV/093/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt, dass der Verein „Wir sind Klostermansfeld“ das Gemeindewappen nutzen darf.
Die Nutzung darf für folgende Zwecke erfolgen:
| - | Kopfbögen / Schriftverkehr |
| - | Internetauftritt |
| - | Werbemittel |
Weitere Nutzungsmöglichkeiten sind gesondert zu beantragen.
Nichtöffentlicher Teil:
Verkauf TF 130/3, Fl. 3 - Nebengebäude Schulplatz 9/9A
Vorlage: KLM/BV/088/2026
Der Beschluss wurde gefasst.
Verkauf TF 130/3, Fl. 3 - Hoffläche Schulplatz 9/9A
Vorlage: KLM/BV/089/2026
Der Beschluss wurde gefasst.