Die Gemeinde Hergisdorf widmet die folgenden Flächen auf der Grundlage der Bestimmungen des § 6 Straßengesetz Land Sachsen- Anhalt (StrG LSA), (GVBl. LSA Nr. 30/1993), als Parkplätze dem öffentlichen Verkehr im Sinne des § 3v Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA als öffentliche Straße.
Lage in der Örtlichkeit:
Gemeinde Hergisdorf Flur 1
Die öffentliche Straße umfasst
| - | Parkplatz an der Thomas Müntzer Straße (Anlage 1) |
| Gemarkung Hergisdorf, Flur 1 Flurstück 283 |
| Gemarkung Hergisdorf, Flur 1 Flurstück 285 mit einer Teilfläche von 293,00 m² |
| - | Parkplatz an der Turnhalle (Anlage 2) |
| Gemarkung Hergisdorf, Flur 1 Flurstück 224 mit einer Teilfläche von 405,00 m² |
| Gemarkung Hergisdorf, Flur 1 Flurstück 944 mit einer Teilfläche von 45,00 m² |
Anmerkung
Die Lagepläne sind Bestandteil der Widmungsverfügung (Anlage 1 und 2) und können im FD Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund –Helbra (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) eingesehen werden.
Funktion
Die oben genannten Flurstücke mit ihren Flächen dienen dem Verkehr in der Gemeinde Hergisdorf.
Sie werden als Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 1 Pkt. 3 StrG LSA eingestuft. Der Straßenbaulastträger ist die Gemeinde.
Beschränkungen der Nutzung
Die Nutzung der öffentlichen Anlagen wird auf den Fußgängerverkehr und den Verkehr mit Personenkraftwagen (PKW) beschränkt.
Sie vermittelt den Nutzern die fußläufige Nutzung und das Befahren und Parken mit PKW.
Das Befahren durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist gestattet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach ihrer Bekanntmachung an, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Gemeinde Hergisdorf über die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra oder zur Niederschrift im Zimmer 206, während der Öffnungszeiten einzulegen.
Hergisdorf, den 10.07.2023
J. Colawo
Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.05.2023 auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) die Widmung der Parkflächen
| - | An der Turnhalle und |
| - | An der Thomas Müntzer Straße |
als öffentliche Straße verfügt.
Die Auslegung der Widmungsverfügung mit dazugehörigen Lageplänen erfolgt in der Zeit
vom 14.07.2023 bis 14.08.2023
während der Geschäftszeiten der
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra,
An der Hütte 1,
FD Bauverwaltung,
Zimmer 206
| Montag | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |