Öffentlicher Teil:
Annahme einer Spende
Vorlage: HEL/BV/253/2024
Der Gemeinderat Helbra stimmt der Annahme der Spende des Fördervereins „Unser Helbra“ in Höhe von 4.500,00 € zu.
Erstellung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023
Vorlage: HEL/BV/250/2024
Der Gemeinderat beschließt, für die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 die Erleichterungen des Runderlasses vom 15.10.2020 und dessen Verlängerung vom 02.04.2024 vollumfänglich anzuwenden.
Gleichwohl beschließt der Gemeinderat - unter Voraussetzung einer weiteren Verlängerung – die Erleichterungen des o.g. Runderlasses auch für den Jahresabschluss 2023 vollumfänglich anzuwenden.
Antrag auf finanzielle Unterstützung (Kinder- und Jugendhaus)
Vorlage: HEL/BV/242/2024
Der Gemeinderat beschließt, das Kinder- und Jugendhaus „Marianne und Gerhard Rohne“ in 06311 Helbra im Haushaltsjahr 2024 mit einem Betrag von 1.500,00 € finanziell zu unterstützen.
Projekt "Generationenbaum"
Vorlage: HEL/BV/256/2024
Der Gemeinderat beschließt, ein Projekt "Generationenbaum" einzuführen.
Ziel des Projektes ist es, mit Hilfe von Spenden, neue Bäume in der Gemeinde zu pflanzen.
Bei Spenden ab einer Höhe von 150,00 € erhält der Spender eine Urkunde zu dem mit seiner Hilfe gepflanzten Baum.
Die weiteren Kosten zum Kauf, der Anpflanzung und weiteren Unterhaltung des Baumes werden durch die Gemeinde getragen.
Um das Projekt zielgerichtet zu steuern, wird die Verwaltung beauftragt, zur künftigen Umsetzung und weiteren Ausgestaltung ein Konzept zu erarbeiten.
Beteiligung am Mobilitätsplan für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes in der Verbandsgemeinde
Vorlage: HEL/BV/248/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra beschließt, sich am Projekt zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt Fördermittel für die Erstellung zu beantragen.
Der Anteil der Eigenmittel für die Gemeinde Helbra ist auf maximal 5.000 € festgesetzt.
Kriterienkatalog Alternativfreiflächenprüfung PVFA: Flächenausweisung
Vorlage: HEL/BV/240/2024
1. Der Gemeinderat beschließt abweichend zum Beschluss HEL/BV/220/2023 die Zulässigkeit Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA) gemäß Ackerzahlen (AZ) in folgenden Stufen:
| 2. | Der Gemeinderat beschließt, ergänzend zum Beschluss HEL/BV/220/2023, folgende städtebauliche Kriterien in das Konzept der Alternativfreiflächenprüfung für Photovoltaikfreiflächenanlagen (PV-FFA) aufzunehmen: |
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| 1. | maximale Projektgröße von 30 Hektar auf Ackerflächen gemäß zulässiger Stufen der Ackerflächenzahl | |
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| 2. | Abstand der Anlagen untereinander zur eindeutigen optischen Trennung im Landschaftsbild | |
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| 3. | Ausschluss einer „erdrückenden“ oder „umzingelnde“ Wirkung auf Ortslagen | |
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| 4. | Die Summe der installierten Anlagen ist auf max. 5,0 % der Gemeindefläche bis zum Jahr 2032 zu begrenzen. | |
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| 5. | PV-Anlagen mit Doppelnutzung | |
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| 5.1 | Erosionsschutzanlagen: PV-Anlagen zum Zwecke des Erosionsschutzes mit entsprechend gestalteter Modulanordnung gemeinsam mit weiteren Maßnahmen (z.B. Wälle oder Hecken) |
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| 5.2 | Anlagen mit Eigenverbrauch für Landwirtschaftsbetriebe bis 1 MW |
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| 5.3 | Lärmschutz- und Sichtschutz zu Verkehrsflächen |
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| 5.4 | PV-Zäune z.B. für Tierweiden, Gärten oder Grundstücke |
sind im gesamten Gemeindegebiet zulässig.
Die Einschränkungen zur maximalen Größe der Einzelanlagen sind einzuhalten.
Die Abstände zur Wohnbebauung und zwischen den Anlagen sind entsprechend der Zweitnutzung ggf. anzupassen.
Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet "Hundertacker" Helbra
Vorlage: HEL/BV/239/2024
| 1. | Der Gemeinderat Helbra beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Gewerbegebiet „Hundertacker“ der Gemeinde Helbra. |
| 2. | Die Änderung bezieht sich auf die Umwandlung von Flächen der Flurstücke 81 und 110 in der Flur 4 der Gemarkung Helbra. |
Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,7 ha.
Nichtöffentlicher Teil:
Personalangelegenheit Einstellung eines/r Mitarbeiters/in im Wirtschaftshof
Vorlage: HEL/MV/257/2024
Die Mitteilungsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.
Änderung Fischereipachtvertrag
Vorlage: HEL/BV/262/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra beschließt, die Vertragslaufzeit für den bestehenden Pachtvertrag für die Grundstücke
Aufzuchtteich Mörse, Bad Neptun und Bad Anna auf 12 Jahre zu ändern.
Der jährliche Pachtzins wird nicht geändert.
Anschaffung eines Kommunaltraktors
Vorlage: HEL/BV/252/2024
Der Gemeinderat Helbra beschließt, für die Anschaffung eines Kommunaltraktors dem Bieter Nr. 2 den Zuschlag zu erteilen, da er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Grundstücksverkauf Flur 3, Flurstück 25 (Garten Stephanstraße)
Vorlage: HEL/BV/243/2024
Der Beschluss wurde gefasst.
Grundstücksverkauf Teilfläche Flur 10, FS 4/230 (Kiefernweg)
Vorlage: HEL/BV/247/2024
Der Gemeinderat beschließt, für eine Teilfläche von ca. 1.800 m² aus dem Grundstück der Gemarkung Helbra, Flur 10, Flurstück 4/230, zur Ermittlung des Kaufpreises ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für ein Gutachten zu erteilen.
Grundstücksverkauf Fl. 4, FS 574/, 5/75 und 5/77 (Hundertacker)
Vorlage: HEL/BV/246/2024
Der Gemeinderat Helbra beschließt, für die Liegenschaften der Gemarkung Helbra, Flur 4, Flurstücke 5/74, 5/75 und 5/77 bei der „Unteren Forstbehörde“ des Landkreises Mansfeld Südharz den Antrag auf Waldumwandlung zu stellen.
Bei Zustimmung zur Waldumwandlung durch die Untere Forstbehörde ist zur Ermittlung des Kaufpreises ein Verkehrswertgutachten einzuholen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Anträge bzw. Aufträge zu erteilen.
Grundstückskauf Flur 8, Flurstück 53/7 (Küchenbreite)
Vorlage: HEL/BV/244/2024
Der Beschluss wurde gefasst.
Eintragung einer Baulast (AURA)
Vorlage: HEL/BV/245/2024
Der Beschluss wurde gefasst.
Sanierung Straßenoberflächen, Straßenschäden "Am Winkel" und "Am Hundertacker"
Vorlage: HEL/BV/261/2024
Der Gemeinderat beschließt, dem Bieter Nr.: 1 mit dem günstigsten Angebot vom 13.06.2024 den Zuschlag für die Maßnahme „Sanierung Straßenoberflächen, Straßenschäden Am Winkel und Am Hundertacker Gemeinde Helbra“ zu erteilen.
Grundhafte Sanierung Sommerradweg Helbra – Benndorf
Vorlage: HEL/BV/259/2024
Der Gemeinderat beschließt, dem Bieter Nr.: 1 mit dem günstigsten Angebot vom 29.05.2024 den Zuschlag für die Maßnahme
„Grundhafte Sanierung Sommerradweg Helbra-Benndorf“ zu erteilen.
Antrag Umgestaltung Außenlager gemäß § 16 BImSchg Am Ernst Schacht 3
Vorlage: HEL/BV/260/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die Umgestaltung des Außenlagers in der Flur 6, Flurstücke 11 und 13 der Gemarkung Helbra.