Aufgrund von §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 100) hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra in seiner Sitzung am 13.06.2024 folgenden Beschluss zur 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Kostenbeitragssatzung) gefasst:
Die 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Kostenbeitragssatzung) wird rückwirkend ab 09.11.2023 außer Kraft gesetzt.
Helbra, den 20.06.2024