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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bornstedt für das Haushaltsjahr 2024

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bornstedt für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 102 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreis Mansfeld-Südharz unter dem Aktenzeichen 15.12.10.020.024 erteilt worden.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme vom 15.07.2024 bis 26.07.2024 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 320, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Bornstedt, den 26.06.2024

Lars Rose
Bürgermeister