Titel Logo
Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bornstedt für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeinde Bornstedt die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.05.2024 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden i.H.v. 315.000 € veranschlagt.

§ 3

Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 813.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden nicht geändert.

§ 6

Die weiteren Festlegungen zur Haushaltsdurchführung werden nicht geändert.

Bornstedt, den 26.06.2024

Lars Rose
Bürgermeister Bornstedt