Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wimmelburg für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme vom 14.07.2025 bis 25.07.2025 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra, Zimmer 319, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.06.2025 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.024.025 erteilt worden.
Wimmelburg, den 05.06.2025