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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wimmelburg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeinde Wimmelburg die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 08.05.2025 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2025 werden keine Kredite festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird von 500.000 EUR auf 0 EUR reduziert.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird nicht geändert.

§ 5

Die Hebesätze werden nicht geändert.

§ 6

Die weiteren Festlegungen zur Haushaltsdurchführung werden nicht geändert.

Wimmelburg, den 05.06.2025

Andreas Zinke
Bürgermeister Wimmelburg