Der Gemeinderat Klostermansfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2026 den Entwurf der Ergänzungssatzung für das Grundstück der Gemarkung Klostermansfeld, Flur 3, Flurstücke 1952 und 1964 (Stand Mai 2026) mit Begründung gebilligt und die Veröffentlichung beschlossen.
Das Satzungsgebiet befindet sich in Klostermansfeld östlich des Weges Zum Hasenwinkel und umfasst das Grundstück der Gemarkung Klostermansfeld, Flur 3, Flurstücke 1952 und 1964 im Landkreis Mansfeld-Südharz.
Die Lage des Geltungsbereiches ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird das Beteiligungsverfahren für die vorliegende Ergänzungssatzung nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung für das Grundstück der Gemarkung Klostermansfeld, Flur 3, Flurstücke 1952 und 1964 in der Fassung Mai 2026 wird mit Begründung in der Zeit vom
13.07.2026 bis einschließlich 14.08.2026
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra unter:
https://www.verwaltungsamt-helbra.de/veroeffentlichungen/
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Gemeindeverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra im Sachgebiet Bauleitplanung während folgender Zeiten:
| Mo | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Di | 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr |
| Do | 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr und |
| Fr | 09.00 – 12.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
| Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen: | |
| • | den Satzungsentwurf einschließlich Begründung in der Fassung Mai 2026 und |
| • | die zeichnerische Darstellung zur Ergänzungssatzung |
Die Abgabe von Stellungnahmen während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes soll elektronisch an info@slg-stadtplanung.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich an folgende Adresse: Gemeindeverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Klostermansfeld, den 24.06.2026
Anlage: Übersichtsplan mit Geltungsbereich der Ergänzungssatzung