Öffentlicher Teil:
Annahme einer Spende für den Neubau eines Spielplatzes in Klostermansfeld
Vorlage: KLM/BV/096/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld stimmt der Annahme einer Spende des Vereines „Wir sind Klostermansfeld e. V.“ in Höhe von 30.000,00 € zu.
Annahme einer Spende
Vorlage: KLM/BV/097/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld stimmt der Annahme einer Spende des Vereines „Wir sind Klostermansfeld e.V.“ in Höhe von 8.372,59 € zu.
Zuwendung an Vereine
Vorlage: KLM/BV/094/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt, die Zuwendung an nachstehende Vereine wie folgt zu verteilen:
| Verein | Zuwendung |
| SSV 1882 e.V. Klostermansfeld | 2.300,00 € |
| Klostermansfelder Musikverein e.V. | 1.100,00 € |
| Hundesportverein „Mansfelder Land“ e.V. | 1.100,00 € |
| SV Klostermansfeld 1990 e.V. | 845,00 € |
| KSV 1882 Klostermansfeld e.V. | 2.952,59 € |
| Klostermansfelder Schachclub 1958 e.V. | 405,00 € |
| BSV 1928 Klostermansfeld e.V. | 5.500,00 € |
| TTV Klostermansfeld e.V. | 670,00 € |
Widmung Wirtschaftsweg zum Umspannwerk nach § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt
Vorlage: KLM/BV/095/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld widmet den Wirtschaftsweg mit den Flurstücken 208; 209;211; 213; 215; 227 und 229 der Flur 5 in der Gemarkung Klostermansfeld, als Wirtschaftsweg vom Umspannwerk bis zur Gemarkungsgrenze der Einheitsgemeinde Gerbstedt mit denen in der Anlege 1 der Widmungsverfügung dargestellten Flächen auf Grund des § 6 StrG LSA als öffentliche Anlage im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 als sonstige Straße.
Straßenbaulastträger ist nach § 42 StrG LSA die Gemeinde Klostermansfeld in Verbindung mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.02.2012.
Der Lageplan als Anlage 1 ist Bestandteil der Widmungsverfügung.
Die Widmungsverfügung und deren Anlage 1 ist öffentlich bekannt zu machen.
Auslegungsbeschluss: Ergänzungssatzung der Gemeinde Klostermansfeld nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Grundstück der Gemarkung Klostermansfeld, Flur 3, Flurstücke 1952 und 1964
Vorlage: KLM/BV/099/2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung für das Grundstück der Gemarkung Klostermansfeld, Flur 3, Flurstücke 1952 und 1964 (Stand Mai 2026) und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats.
Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können und dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs.5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
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| Ermächtigung des Bürgermeisters zur anwaltlichen Prüfung der Erfolgsaussichten des Kreisumlagebescheides 2026 | |
| Vorlage: KLM/BV/101/2026 | |
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulf Gundlach mit der Prüfung der Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens gegen den Kreisumlagebescheid des Landkreises Mansfeld-Südharz für das Haushaltsjahr 2026 zu beauftragen. |
| 2. | Ergibt die Prüfung, dass ein rechtliches Vorgehen hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet, sollen die erforderlichen rechtlichen Schritte gegen den Kreisumlagebescheid eingeleitet werden, soweit der Umlagesatz 30 v.H. übersteigt. |
| 3. | Sollte die rechtliche Vorprüfung ergeben, dass der Festsetzungsbescheid insgesamt anzugreifen ist, soll die Klageergebung gegen die Festsetzung der Kreisumlage ohne Einschränkung erfolgen. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Gemeinderat über das Ergebnis der anwaltlichen Prüfung und die eingeleiteten Schritte zu unterrichten. |
Nichtöffentlicher Teil:
Grundsatzbeschluss - Ausübung Vorkaufsrecht
Vorlage: KLM/BV/100/2026
Der Beschluss wurde gefasst.
Personalangelegenheit - Fördermaßnahme zum Teilhabechancengesetz gemäß § 16i SGB II
Vorlage: KLM/BV/098/2026
Der Beschluss wurde gefasst.