Die Gemeinde Klostermansfeld widmet folgende Fläche, laut Anlage 1 zur Widmungsverfügung, auf der Grundlage der Bestimmungen des § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA), (GVBI. LSA Nr. 30/1993) in der derzeit geltenden Fassung, dem öffentlichen Verkehr im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA als Sonstige öffentliche Straße.
Lage in der Örtlichkeit:
Gemeinde Klostermansfeld - Wirtschaftsweg vom Umspannwerk Klostermansfeld bis zur Gemarkungsgrenze (Einheitsgemeinde Gerbstedt)
Die sonstige öffentliche Straße umfasst folgende Flurstücke (siehe Anlage 1)
| - | Flurstück208 der Flur 5 |
| - | Flurstück209 der Flur 5 |
| - | Flurstück 211 der Flur 5 |
| - | Flurstück213 der Flur 5 |
| - | Flurstück 215 der Flur 5 |
| - | Flurstück227 der Flur 5 |
| - | Flurstück 229 der Flur 5 |
Anmerkung
Der Lageplan sind Bestandteil der Widmungsverfügung (Anlage 1) und kann im FD Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund -Helbra (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) eingesehenwerden.
Funktion
Die Flächen der o. g. Verkehrsanlage mit ihrer Lage wie oben beschrieben dienen dem Verkehr in der Gemeinde Klostermansfeld.
Sie wird als sonstige öffentliche Straße nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA eingestuft.
Der Baulastträger ist der eingetragene Eigentümer - die Gemeinde Klostermansfeld.
Für die noch nicht im Grundbuch umgetragenen Flurstücke 208; 209; 211 ist der eingetragene Eigentümer die Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.02.2012 ist die Baulast bereits auf die Gemeinde Klostermansfeld übertragen worden.
Beschränkungen der Nutzung
Die Nutzung der öffentlichen Anlage wird auf den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.
Es gilt ein Nutzungsverbot für Kraftfahrzeuge.
Sie vermittelt den Nutzern die fußläufige Nutzung und das Befahren mit nicht motorisierten Fahrzeugen wie Fahrrädern, Rollern u.a., sowie das Befahren durch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zur Bewirtschaftung der anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Es findet kein Winterdienst statt.
Das Befahren durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist gestattet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach ihrer Bekanntmachung an, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Gemeinde Klostermansfeldüber die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra oder zur Niederschrift im Zimmer 206, während der Öffnungszeiten einzulegen.
Klostermansfeld, den 15.06.2026
Bekanntmachung
Der Gemeinderat Klostermansfeld hat in seiner Sitzung am 11.06.2026 auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) die Widmung des Wirtschaftsweges südlich der neuen B 180 n ab Umspannwerk bis zur Gemarkungsgrenze zur Einheitsgemeinde Gerbstedt als Sonstige öffentliche Straße verfügt.
Die Auslegung der Widmungsverfügung mit dazugehörigem Lageplan erfolgt in der Zeit
vom 09.07.2026 bis 08.08.2026
während der Geschäftszeiten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, FD Bauverwaltung, Zimmer 223
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 – 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |