über die Jahresabschlüsse und die Entlastungen des Bürgermeisters der Gemeinde Benndorf gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für die Jahre 2013 - 2020
Die vorstehenden Beschlüsse über die Jahresabschlüsse und die Erteilung der Entlastungen des Bürgermeisters der Gemeinde Benndorf für die Haushaltsjahre 2013-2020 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresabschlüsse liegen nach § 120 Abs. 2 KVG LSA
vom 14.08. bis 25.08.2023
zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra, Zimmer 313, Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Benndorf, den 04.07.2023