Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Korrekturzur veröffentlichten Friedhofssatzung der Gemeinde Blankenheim
§ 35
Haftung
Die Gemeinde Blankenheim haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und seiner Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde Blankenheim nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.