Öffentlicher Teil:
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Gemeinderat am 09.06.2024
Vorlage: KLM/BV/001/2024
Der Gemeinderat beschließt über nachfolgende Wahlprüfungsentscheidung:
| 1. | Einwendungen gegen die Gemeindewahl liegen nicht vor. |
| 2. | Die Gemeinderatswahl der Gemeinde Klostermansfeld vom 09.06.2024 ist gültig. |
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Mitteilung des Bürgermeisters über die gebildeten Fraktionen und deren Vorsitzende
Vorlage: KLM/MV/006/2024
Von der Mitteilungsvorlage wurde Kenntnis genommen.
Folgende Fraktionen des Gemeinderates Klostermansfeld wurden gebildet:
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| 1. Fraktion: | Unabhängige Fraktion |
| Vorsitzender: | Andreas Wache |
| Stellvertreter: | Olaf Greulich |
| Mitglieder: | Uwe Tempelhof |
| 2. Fraktion: | CDU - Fraktion |
| Vorsitzender: | Matthias Klenner |
| Stellvertreter: | Annette Stezycki |
| Mitglieder: | Thomas Burkhardt |
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| 3. Fraktion: | Fraktion – Freiwillige Feuerwehr |
| Vorsitzender: | Hagen Herholdt |
| Stellvertreter: | Rene Kindling |
| Mitglieder: | Ronny Dremel |
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| David Stollberg |
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| Axel Weber |
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Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat Klostermansfeld
Vorlage: KLM/BV/002/2024
Der Gemeinderat beschließt, bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung nach der Geschäftsordnung der vorherigen Wahlperiode zu verfahren.
Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/-innen für den Vertretungsfall
Vorlage: KLM/BV/004/2024
Der Gemeinderat wählt gemäß seiner Hauptsatzung zwei Mitglieder des Gemeinderates als 1. und 2. Stellvertreter/in des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall nach § 96 Abs. 4 Satz 3 u. 4 KVG LSA.
Als Stellvertreter/in des Bürgermeisters im Verhinderungsfall wurden gewählt:
| 1. Stellvertreter/in: | Annette Stezycki |
| 2. Stellvertreter/in: | Hagen Herholdt |
Vorschlag von Aufsichtsratsmitgliedern für die Benndorfer Wohnungsbau GmbH
Vorlage: BEN/BV/006/2024
Der Gemeinderat beschließt als Vertreter der Gemeinde Klostermansfeld in den Aufsichtsrat der Benndorfer Wohnungsbau GmbH
| 1. | Herr Matthias Klenner |
| 2. | Herr Hagen Herholdt |
zu bestimmen.
Nichtöffentlicher Teil:
Vereinbarung und Eigentümerbewilligung 50 Hertz für Sondernutzung durch Baustelleneinrichtung und Materiallager
Vorlage: KLM/BV/227/2024
Der Beschluss wurde gefasst.