Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Benndorf für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme vom 18.08.2025 bis 29.08.2025 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra, Zimmer 313, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 11.07.2025 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.021.028 erteilt worden.
Benndorf, den 14.07.2025
Matthias Jentsch
Bürgermeister Benndorf