Öffentlicher Teil:
Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage: WIM/BV/037/2026
Der Gemeinderat Wimmelburg beschließt die Straßenreinigungsgebührensatzung mit einem Beitragssatz für eine einmalige Reinigung im Monat von 2,562559. €.
Die anliegende Gesamtkalkulation ist Bestandteil der Satzung.
Verwendung des Gemeindewappen durch den Verein „Kultur- und Heimatverein Wimmelburg“
Vorlage: WIM/BV/038/2026
Der Gemeinderat Wimmelburg beschließt, dass der Verein „Kultur- und Heimatverein Wimmelburg“ das Gemeindewappen nutzen darf.
Die Nutzung darf für folgende Zwecke erfolgen:
| • | Integration in ein eigenes Vereinslogo, welches verwendet wird für: | |
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| - | Kopfbögen / Schriftverkehr |
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| - | Internetauftritt |
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| - | Werbeprodukte |
Weitere Nutzungsmöglichkeiten sind gesondert zu beantragen.
Nichtöffentlicher Teil:
Einstellung Mitarbeiter Wirtschaftshof
Vorlage: WIM/BV/040/2026
Der Beschluss wurde geändert gefasst.