Öffentlicher Teil
Grundsatzbeschluss zur weiteren Verfahrensweise der kommunalen Objekte der Gemeinde Hergisdorf
Vorlage: HER/BV/050/2026
| Der Gemeinderat der Gemeinde Hergisdorf beschließt: | ||
| 1. | Angemessenen Mietanpassungen bei den bestehenden Mietverhältnissen vorzunehmen. | |
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| Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Hausverwalter die bestehenden Mietverhältnisse der kommunalen Objekte zu überprüfen und angemessene Mietanpassungen vorzunehmen, um eine wirtschaftlichere Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Immobilien sicherzustellen. | |
| 2. | Die Veräußerung folgender kommunaler Objekte: | |
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| a) | Wohnhaus Schulstraße 9, |
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| b) | Wohnhaus Lindenplatz 3, |
| 3. | Die Sanierung und den Erhalt folgender kommunaler Objekte: | |
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| a) | Kirchplatz 5, |
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| b) | Thomas-Müntzer-Straße 169 (ehemals Getränkequelle) |
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| c) | Kneipp-Kita Hasenwinkel, Martinschacht 3 |
| 4. | Nach Vorlage des derzeit in Erstellung befindlichen Gutachtens entscheidet der Gemeinderat über die weitere Verfahrensweise und mögliche Sanierungsmaßnahmen des Wohnhaus Thomas-Müntzer-Straße 39 bis 41. | |
| 5. | Abriss und Erschließung mit Neubau von Mietobjekten: | |
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| a) | Wohnhaus Kliebigstr. 24 |
Nichtöffentlicher Teil
Vergabe von Bauleistung: Erweiterung des Spielplatzes "Am Kirchplatz"
Vorlage: HER/BV/049/2026
Der Beschluss wurde gefasst.
Instandsetzung Fassade Turnhalle, Th.- Müntzer-Straße 128
Vorlage: HER/BV/048/2026
Der Beschluss wurde gefasst.