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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 8/2026
Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt
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Bekanntmachung

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Firma

Needle and Ink GmbH & Co.KG

letzte bekannte Anschrift:

Eisenbahnstraße 187

04315 Leipzig

 

Die Steuerpflichtige ist nach derzeitigem Kenntnisstand unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln. Zustellversuche über die Deutsche Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 2 VwZG).

Der vorgenannten Firma sind folgende Dokumente zuzustellen:

1.

Gewerbesteuerbescheid vom 04.06.2026 für eine Betriebsstätte

 

In Klostermansfeld; Kassenzeichen: 06.01112.6

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch den Steuerschuldner abgeholt oder eingesehen werden bei:

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen

Zimmer 303

An der Hütte 1

06311 Helbra

Die Abholung des Bescheides ist zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra möglich.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Helbra, den 17.07.2026

Norbert Born
Verbandsgemeindebürgermeister