Öffentlicher Teil:
Einräumung von Prüfrechten Wohnungsbaugesellschaft Benndorf mbH
Vorlage: KLM/BV/165/2023
Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Befugnisse
| a) | gem. § 140 Abs. 3 KVG LSA für die zuständigen Prüfeinrichtungen in der Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Benndorfer Wohnungsbau Solar GmbH sowie |
| b) | für die Verwaltung im Rahmen des § 130 Abs. 4 KVG LSA durch die Entsendung der Fachdienstleitung Zentrale Dienste und Finanzen in die Gesellschafterversammlung der Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH |
einzuräumen. Die notwendige Änderung der Gesellschaftsverträge ist in Zusammenarbeit mit der Verwaltung vorzunehmen.