Die Gemeinde Ahlsdorf widmet die Anlage „Erdengrube“, laut Anlage 1 zur Widmungsverfügung, auf der Grundlage der Bestimmungen des § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA), (GVBl. LSA Nr. 30/1993), dem öffentlichen Verkehr im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA als Gemeindestraße.
Lage in der Örtlichkeit:
Gemeinde Ahlsdorf Flur 2
Die Gemeindestraße umfasst
- das gesamte Flurstück 1089
Anmerkung
Der Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil der Widmungsverfügung und kann im FD Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) eingesehen werden.
Funktion
Sie dient dem Verkehr innerhalb der Gemeinde (Gemeindestraße). Die öffentliche Straße „Erdengrube“ dient dem Fußgänger- wie dem Fahrverkehr gleichermaßen. Dabei vermittelt sie den Benutzen die Möglichkeit des fußläufigen Erreichens der Grundstücke. Sie vermittelt weiterhin den Benutzern die Möglichkeit des Heran- und Befahrens der Grundstücke ohne Durchgangsverkehr. Des Weiteren dient sie der Benutzung durch Ver- und Entsorgungsfahrzeuge.
Die Benutzung mit Kettenfahrzeugen, gilt nicht für Fahrzeuge mit gummierten o.ä. Ketten, ist nicht gestattet. Der Benutzerkreis ist außerhalb der vorgenannten Bestimmungen zur Benutzung mit Kettenfahrzeugen uneingeschränkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach ihrer Bekanntmachung an, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich in der Gemeinde Ahlsdorf über die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra oder zur Niederschrift im Zimmer 206, während der Öffnungszeiten einzulegen.
Ahlsdorf, den 05.09.2023