Öffentlicher Teil:
Annahme einer Spende
Vorlage: BEN/BV/041/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Benndorf stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 309,04 € des Elektro -Natusch zu.
Annahme einer Spende
Vorlage: BEN/BV/042/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Benndorf stimmt der Annahme der Spende in Höhe von 253,47€ der Wolf Zahntechnik GmbH zu.
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Ergänzungssatzung Nr. 1 - für das Grundstück der Gemarkung Benndorf, Flur 3, Flurstück 309
Vorlage: BEN/BV/043/2025
Auf Grund der Sach- und Rechtslage und in Bezug auf den § 45 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i. V. mit § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Benndorf über die im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligten Nachbargemeinden entsprechend der in der Vorlage enthaltenen Beschlussempfehlungen:
| 1. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Benndorf beschließt die Ergänzungssatzung Nr. 1 „für das Grundstück der Gemarkung Benndorf, Flur 3, Flurstück 309“ in der Fassung vom Juni 2025 als Satzung. Die dazugehörende Begründung wird gebilligt. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. |
Nichtöffentlicher Teil:
Repowering Windpark Benndorf
Vorlage: BEN/BV/044/2025
Der Beschluss wurde gefasst.