In der Gemeinde Klostermansfeld ist zum 20.04.2027 die Stelle des
zu besetzen.
Die Gemeinde Klostermansfeld hat ca. 2.042 Einwohner und gehört mit einer Fläche von rund 880 ha zur Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra.
Die Amtszeit beträgt 7 Jahre. Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 7 Jahren. Der ehrenamtliche Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung.
Wählbar sind gemäß § 96 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten.
Nicht wählbar sind Personen, die nach den deutschen oder Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben eine Versicherung gemäß § 38 a Abs. 2 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gegenüber der Gemeinde Klostermansfeld abzugeben (Anlage 8b KWO LSA).
Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten, vorliegend 10 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit. Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 des Kommunalwahlgesetzes abgegeben wurde.
Der Bürgermeister der Gemeinde Klostermansfeld wird am Sonntag, dem 24.01.2027 von den wahlberechtigten Bürgern nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt gewählt (§ 96 Abs. 1 KVG LSA). Gegebenenfalls findet am Sonntag, dem 07.02.2027 eine Stichwahl statt. Die Bewerbungen werden bis zum 17.11.2026, 18.00 Uhr unter dem Kennwort „Bewerbung Bürgermeister Klostermansfeld" erbeten an die
Gemeinde Klostermansfeld
über das Verwaltungsamt
der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra
An der Hütte 1, 06311 Helbra
Nähere Auskünfte sowie erforderliche Formblätter (Unterstützungsunterschriften, Wählbarkeits-bescheinigung, Anlage 8b KWO LSA) sind bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, Wahlbüro, An der Hütte 1, in 06311 Helbra kostenfrei erhältlich.
| *Hinweise zur Stellenausschreibung: | |
| 1. | Zur besseren Lesbarkeit wird in der Stellenausschreibung bei personenbezogenen Angaben die männliche Form gewählt. Personenbezogene Bezeichnungen in dieser Stellenausschreibung gelten jedoch gleichermaßen in weiblicher, männlicher und diverser Form. |
| 2. | Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen 6 Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. |
| 3. | Die Datenschutzhinweise zur Verarbeitung von Bewerberdaten sind auf unserer Homepage unter www.verwaltungsamt-helbra.de zu finden. |