Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 10.10.2024 den Entwurf der o. g. Änderung und Erweiterung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2, in der Fassung August 2024, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Das Plangebiet betrifft die Gemarkung Herzberg, Flur 18 mit den Flurstücken 791, 81/7 (teilweise) und 744 (öffentliche Straße) (s. Übersichtsplan). Mit Aufstellung der Änderung und Erweiterung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 wird das allgemeine Ziel verfolgt, den Geltungsbereich in westlicher Richtung zu erweitern. Des Weiteren sollen bestehende Festsetzungen geändert werden.
Die Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 27.01.2025 – 27.02.2025 im Bauamt (Bürgerzentrum) der Stadt Herzberg (Elster) und elektronisch auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) öffentlich aus.
Diese Entwurfsunterlagen wurden im Plandokument geändert. Das geänderte Plandokument sowie die fortgeschriebene Begründung und der Umweltbericht stellen den 2. Entwurf, Fassung August 2025, dar.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB werden die Unterlagen zum 2. Entwurf sowie die der Stadt bereits vorliegenden wesentlichen umweltrelevanten Informationen, in der Zeit
vom 15.09.2025 bis einschließlich 02.10.2025
elektronisch auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) unter https://www.herzberg-elster.de/bekanntmachungen/index.php der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt (Bürgerzentrum) der Stadt Herzberg (Elster), Uferstraße 6, während der Dienstzeiten
| Montag, Mittwoch und Donnerstag | 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 07.00 Uhr bis 11.30 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern:
Gutachten:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:
Hinweise:
Stellungnahmen zum 2. Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an stadtplanung@stadt-herzberg.de abgegeben werden.
Stellungnahmen zum 2. Planentwurf können auch während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Übersicht Plangebiet:
Übersicht Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Züllsdorf, Flur 1, Flst. 169/1, 266, 267 und 279
Übersicht: Lage der A3-CEF-Maßnahme in der Gemarkung Herzberg, Flur 18, Flurstück 725
Herzberg (Elster), 02.09.2025