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Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Herzberg (Elster) über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes der Änderung und Erweiterung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Leipziger Straße / Anhalter Straße“ der Stadt Herzberg (Elster)

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 10.10.2024 den Entwurf der o. g. Änderung und Erweiterung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2, in der Fassung August 2024, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Plangebiet betrifft die Gemarkung Herzberg, Flur 18 mit den Flurstücken 791, 81/7 (teilweise) und 744 (öffentliche Straße) (s. Übersichtsplan). Mit Aufstellung der Änderung und Erweiterung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 wird das allgemeine Ziel verfolgt, den Geltungsbereich in westlicher Richtung zu erweitern. Des Weiteren sollen bestehende Festsetzungen geändert werden.

Die Entwurfsunterlagen lagen in der Zeit vom 27.01.2025 – 27.02.2025 im Bauamt (Bürgerzentrum) der Stadt Herzberg (Elster) und elektronisch auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) öffentlich aus.

Diese Entwurfsunterlagen wurden im Plandokument geändert. Das geänderte Plandokument sowie die fortgeschriebene Begründung und der Umweltbericht stellen den 2. Entwurf, Fassung August 2025, dar.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. 4a Abs. 3 BauGB werden die Unterlagen zum 2. Entwurf sowie die der Stadt bereits vorliegenden wesentlichen umweltrelevanten Informationen, in der Zeit

vom 15.09.2025 bis einschließlich 02.10.2025

elektronisch auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) unter https://www.herzberg-elster.de/bekanntmachungen/index.php der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt (Bürgerzentrum) der Stadt Herzberg (Elster), Uferstraße 6, während der Dienstzeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag

07.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag

07.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

07.00 Uhr bis 11.30 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern:

  • Boden – vorhandene Bodenfunktionen, Vorbelastung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Wasser – Grundwasserneubildung, Niederschlagswasserversickerung, Hochwasserrisikogebiet
  • Pflanzen und Tiere – Biotoptypen und faunistisches Arteninventar, Vermeidungsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen
  • Landschaftsbild – visuelle Wirkung des Vorhabens
  • Klima / Luft – lokalklimatische Verhältnisse
  • Mensch – Lärm durch die angrenzende Bundesstraße B87 (Immissionsschutz)
  • Kultur- und Schutzgüter – nicht betroffen
  • Schutzgebiete nach BNatSchG – nicht betroffen
  • Wechselwirkungen – die Wechselwirkungen wurden ermittelt

Gutachten:

  • Artenschutzrelevanzprüfung (Wiesner, November 2023)
  • Schalltechnische Untersuchung (HOFFMANN & LEICHTER, Juli 2025)

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:

  • Gemeinsame Landesplanungsabteilung vom 18.12.2023
    • zum Hochwasserrisikogebiet
  • Landkreis Elbe-Elster vom 13.12.2023 und 18.02.2025
    • zur Lage im Hochwasserrisikogebiet
    • zum Artenschutz, insbesondere Zauneidechsen
    • zu den Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
    • zur Ausgleichsermittlung
    • zur schalltechnischen Untersuchung
  • Landesamt für Umwelt vom 11.12.2023 und 14.02.2025
    • zur erforderlichen schalltechnischen Untersuchung zur Vorbelastung Verkehrslärm und zum Anlagenlärm

Hinweise:

Stellungnahmen zum 2. Planentwurf sollen vorrangig elektronisch an stadtplanung@stadt-herzberg.de abgegeben werden.

Stellungnahmen zum 2. Planentwurf können auch während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Übersicht Plangebiet:

Übersicht Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Züllsdorf, Flur 1, Flst. 169/1, 266, 267 und 279

Übersicht: Lage der A3-CEF-Maßnahme in der Gemarkung Herzberg, Flur 18, Flurstück 725

Herzberg (Elster), 02.09.2025

Karsten Eule-Prütz
Bürgermeister