Nach § 6 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S.79) wird der Dixon Drive, welcher als Zuwegung zum neuen Wohngebiet dient, dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Damit erhält die Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Die Widmung erstreckt sich auf folgendes Flurstück (siehe auch Lageplan):
Gemarkung Herzberg, Flur 18, Flurstück 856
Die Verkehrsfläche wird gem. § 3 Abs. 1 BbgStrG in die Gruppe der Gemeindestraße eingestuft. Beschränkungen bestehen nicht.
Die Widmungsverfügung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Herzberg (Elster), Markt 1, 04916 Herzberg (Elster) einzulegen.
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Herzberg (Elster), den 09.09.2025