Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schießwarnung Nr. 42-45/2025 für den Standortübungsplatz HOLZDORF „Annaburger Heide“

1) Auf dem Standortübungsplatz Holzdorf,,Annaburger Heide“ Schießgebiet wird an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt:

2) Für den StOÜbPl Holzdorf insgesamt gilt grundsätzlich Betrete- und Befahrverbot.

Der Sperrbereich A (Schießen im freien Gelände) ist darüber hinaus durch Schilder und Schranken gesondert gekennzeichnet.

Es ist verboten,

-

den StOÜbPl Holzdorf,,Annaburger Heide“ unbefugt zu betreten,

-

sich widerrechtlich Munition oder Munitionsteile anzueignen oder

-

Blindgänger, Munition und Munitionsteile zu berühren.

Fundorte von Blindgängern im Randgebiet des StOÜbPl Holzdorf sind zu kennzeichnen und dem StOÄ Schönewalde sofort telefonisch zu melden.

3) Übende Truppenteile und Inhaber von Berechtigungsausweisen/ Sonderausweisen dürfen den StOÜbPl Holzdorf nur nach vorheriger Einweisung und Belehrung betreten bzw. befahren.

4) Der übenden Truppe ist jederzeit Vorrang zu gewähren, gegebenenfalls ist anzuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt bei unbeleuchteten und getarnten Fahrzeugen der übenden Truppen auf dem StOÜbPl Holzdorf „Annaburger Heide“.

Im Auftrag
Im Original gezeichnet!
Köster-Stolp StFw und OrgFw