Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 11/2026
Informationen aus der Stadt
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Zahlungserinnerung
- Die Steuern/Gemeindeabgaben
Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Friedhofsgebühren sind im laufenden Jahr wie folgt fällig:
15. August, 15. November (Quartalszahler)
- Änderungen bzgl. der Zahlweise sind bis 30.09.2026 der Stadtkasse oder dem Steueramt mitzuteilen. (§28 (3) GrStG)
Diese Änderungen werden im Folgejahr (2027) wirksam.