am 22.09.2024
im Zusammenhang mit der Einreichung der Wahlvorschläge, Versendung der Wahlbenachrichtigungen, der Erstellung des Wählerverzeichnisses und der darauf aufbauenden Erteilung von Wahlscheinen inkl. Briefwahlunterlagen
| Termin | Aufgabe |
| 22.09.2008 | 16 Jahre vor dem Wahltag Letztes Geburtsdatum für die Wahlberechtigung (vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag) |
| 22.06.2024 | 3 Monate vor der Wahl Beginn der maßgebenden Zeitspanne von 3 Monaten für das Innehaben eines ständigen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes im Wahlgebiet für das passive Wahlrecht |
| Ortsbeirat Borken Bekanntmachung über die Absage der Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates des Ortsteiles Borken am 09.04.2024 mit der Folge der Neuwahl Amtsblatt: Erscheinung am 19.04.2024 |
| Ortsbeirat Züllsdorf Bekanntmachung der Wahlleiterin über den Verlust der Rechtsstellung von zwei Mitgliedern des Ortsbeirates Züllsdorf - Ablehnung der Sitze im Ortsbeirat des Ortsteiles Züllsdorf mit der Folge der Auflösung und Neuwahl am 05.07.2024 Amtsblatt: Erscheinung am 12.07.2024 |
| OB Borken und OB Züllsdorf Wahlbekanntmachung vom 01.08.2024 Veröffentlicht im Amtsblatt am 09.08.2024 Red.-Schl. 01.08.2024 § 26 BbgKWahlG § 31 Abs. 2 und 3 BbgKWahlV | Erlass der öffentlichen Wahlbekanntmachung über • die Zahl und Art der Vertreter, • die Zahl und Abgrenzung der Wahlkreise, • die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber nach § 28 Abs. 1 BbgKWahlG, ggf. gegliedert nach Wahlkreisen, • die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften nach § 28 Abs. 6 Satz 1 oder 2 BbgKWahlG, ggf. gegliedert nach Wahlkreisen, • den letzten Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie bei welcher Stelle die Wahlvorschläge eingereicht werden können, • den Inhalt der Vorschriften, die bei der Einreichung von Wahlvorschlägen zu beachten sind, • Bedingungen und Einzelheiten für die Ausübung des passiven Wahlrechts von Unionsbürgern |
| Zeitnah - bis 09.08.2024 | Beschaffung der erforderlichen Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Briefwahl für OB-Wahlen (Briefwahlunterlagen Landtagswahl über LKEE) |
| Zeitnah - bis 09.08.2024 | Beschaffung der erforderlichen Vordrucke für die Wahlvorstände/ Sonstige Vordrucke |
| 09.08.2024 + Korrektur am 16.08.2024: Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt | Gemeinsame Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl & OB-Wahlen) Amtblatt (Red.-Schl. 01.08.2024) : Erscheinung am 09.08.2024 + Amtsblatt (Red.-Schl. 08.08.2024): Erscheinung Korrektur am 16.08.2024 |
| 11.08.2024 | Stichtag für die Amtseintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis |
| bis 30.08.2024, 12 Uhr (Freitag) | OB-Wahlen: Spätester Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie die Anzeige von Listenvereinigungen |
| ab 01.09.2024 | Landtagswahl: Frühestmögliche Erteilung von Wahlscheinen (Voraussetzung ist, dass alle für die Briefwahl benötigten Unterlagen bei der Wahlbehörde vorhanden sind.) |
| 03.09.2024, 18 Uhr, Turmzimmer, Rathaus | Sitzung Wahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge zu den OB-Wahlen Borken und Züllsdorf Bekanntmachung im Amtsblatt, Erscheinung am 09.08.2024 è Red.-Schl. für die öffentl. Bekanntmachung am 08.09.2024 |
| 06.09.2024: Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Red.-Schl. 29.08.2024 | Gemeinsame Wahlbekanntmachung Landtagswahl und OB-Wahlen am 22.09.2024 im Amtsblatt mit Erscheinung am 06.09.2024 |
| Bis 07.09.2024 | Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis |
| 02.09.2024 bis 06.09.2024 | Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis |
| bis 06.09.2024 | Möglichkeit des Einspruchs gegen Angaben im Wählerverzeichnis, wenn Wahlberechtigter diese für unrichtig oder unvollständig hält |
| unverzüglich | Versenden der Wahlbenachrichtigungen durch HSH an die Wahlberechtigten |
| bis 08.09.2024 | Kontaktaufnahme mit KKH und Seniorenzentrum bzgl. Ermöglichung der Beantragung von Briefwahl |
| 09.09.2024 | Abschluss und Beurkundung des Wählerverzeichnisses (frühester Termin) |
| 13.09.2024 Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Red.-Schl. 08.09.2024 | OB-Wahlen: Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge im Amtsblatt mit Erscheinung am 13.09.2024 |
| ab 13.09.2024 | OB-Wahlen: Erteilung von Wahlscheinen (Voraussetzung ist, dass alle für die Briefwahl benötigten Unterlagen bei der Wahlbehörde vorhanden sind.) |
| 16.09.2024, 18 Uhr 17.09.2024, 16 Uhr 17.09.2024, 18 Uhr Ort: Saal Bürgerzentrum | Schulung der Wahlvorstände in den Ortsteilen Schulung der Briefwahlvorstände Schulung der Wahlvorstände im Stadtgebiet |
| 20.09.2024, 12 Uhr | Abschluss und Beurkundung des Wählerverzeichnisses (spätester Termin) |
| 20.09.2024, 18 Uhr | Spätester Termin für Beantragung Wahlschein/Briefwahlunterlagen (Rathaus bis 18 Uhr geöffnet) |
| 22.09.2024 - Wahltag 08.00 bis 18 Uhr, Vorläufiges Wahlergebnis | |
| 22.09.2024, 8 Uhr | Die Wahllokale öffnen und die Wahlhandlung beginnt. |
| 22.09.2024, 14 Uhr | Ausgewählte Wahllokale melden die Wahlbeteiligung an die Wahlleiterin zur Weitergabe an Kreiswahlleitung & dem Landeswahlleiter. Dieser Zwischenstand der Wahlbeteiligung um 14 Uhr wird in den Medien veröffentlicht. |
| 22.09.2024, 15 Uhr | Ausstellung eines neuen Wahlscheins, sofern der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Der nicht zugegangene Wahlschein ist für ungültig zu erklären! |
| 22.09.2024, 15 Uhr | Sonderfall: Beantragung von Wahlschein bei plötzlicher Erkrankung und gemäß besonderen Regelungen der BbgKWahlV |
| 22.09.2024, ab 14 Uhr | Briefwahllokale: Vorbehandlung der Wahlbriefe (Öffnen der Briefumschläge und Einsortieren der Stimmzettel in die Urne, Zählen der Wahlscheine = Anzahl der Briefwähler) für Landtagswahl und OB-Wahlen |
| 22.09.2024, nach 18 Uhr | Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses: • Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung der Wahlergebnisse in den Wahllokalen und durch die Briefwahlvorstände • Ausfüllen der Schnellmeldungen & Niederschriften • Telefonische Weitergabe an Wahlbehörde zur Prüfung & Veröffentlichung auf der Homepage • Abgabe der Wahlunterlagen bei der Wahlbehörde (Rathaus) |
| schnellstmöglich | Landtagswahl: Übersendung der Wahlniederschriften mit den Anlagen durch die Wahlbehörde an die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter |
| 26.09.2024 (Donnerstag), 16.30 Uhr Turmzimmer Rathaus | OB-Wahlen: Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Herzberg (Elster) zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Bekanntmachung im Amtsblatt, Erscheinung am 09.08.2024 |
| 11.10.1024: Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Red.-Schl. 02.10.2024 | Bekanntmachung des endgültiges Wahlergebnisses OB-Wahlen: Nachfolgend: Konstituierende Sitzungen der Ortsbeiräte Borken und Züllsdorf (Beschlussfassungen) Beschlussfassung Wahlprüfung durch HA/SVV: • Vorprüfung HA: 25.11.2024 • Prüfung SVV: 05.12.2024 |
| 30.09.2024 | Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis |
| 04.10.2024 | Öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses zur Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land Der Landeswahlleiter benachrichtigt die gewählten Bewerbenden nach den Landeslisten |
| bis 25.10.2024 | OB-Wahlen: Möglichkeit zum Wahleinspruch, 2 Wochen nach der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses |
| Bis 6 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses | Frist bis zu der ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl bei der Präsidentin des Landtages erhoben werden kann |