Foto: Canva, Beispielfoto Wahlen, Account Stadtverwaltung Herzberg (Elster)
Zur Kommunalwahl am 09.06.2024 wurden, neben den Wahlen zum Kreistag und der Stadtverordnetenversammlung, die 11 Ortsteile der Stadt Herzberg (Elster) aufgefordert Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbeiräte fristgerecht einzureichen. Im Ortsteil Borken wurden keine Wahlvorschläge eingereicht, so dass die Wahl für den Ortsbeirat dieses Ortsteiles mit Bekanntmachung vom 09.04.2024 (Amtsblatt: Erscheinung am 19.04.2024) abgesagt werden musste. Eine Neuwahl zur Landtagswahl am 22.09.2024 wurde daraufhin anvisiert. Im Ortsteil Züllsdorf konnten ausreichend Wahlvorschläge verzeichnet werden, so dass die Wahl am 09.06.2024 stattfinden konnte, jedoch haben die gewählten Kandidaten/innen die Wahl nicht, in der ausreichenden Anzahl zur Besetzung des Ortsbeirates (mind. 2 Sitze), angenommen. Mit der Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 05.07.2024 über den Verlust der Rechtsstellung von zwei Mitgliedern des Ortsbeirates Züllsdorf sowie der Ablehnung der Sitze im Ortsbeirat des Ortsteiles Züllsdorf (Amtsblatt: Erscheinung am 12.07.2024) wurde über die Folge der Auflösung des Ortsbeirates und einer Neuwahl dessen informiert.
Mit der Wahlbekanntmachung vom 01.08.2024 zu den Neuwahlen der Ortsbeiräte der Ortsteile Borken und Züllsdorf am 22.09.2024 besteht für beide Ortseile erneut die Möglichkeit, jeweils einen Ortsbeirat zu wählen. Die Wahlen finden gleichzeitig zur Landtagswahl am 22.09.2024 statt. Mit dem § 45 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) konnte bereits die Neuausrichtung der Ortsteile hinsichtlich der gemeinsamen Gestaltung forciert werden. Die Mitwirkungsrechte der Ortsteile wurden sodann in die Hauptsatzung der Stadt Herzberg (Elster) übertragen. Der/die Ortsvorsteher/in und die weiteren Mitglieder des Ortsbeirates sind direkte Ansprechpartner/innen für die Bürger/innen vor Ort. Ziel ist es, dass so die Belange des Ortsteiles auf geeignete Weise in den gemeinschaftlichen Willenbildungsprozess eingebracht werden können.
Alle Ortsteile leisten einen wertschätzenden Beitrag zur Unterstützung der Gemeindeorgane der Stadt Herzberg (Elster), hier für die Stadtverordnetenversammlung (SVV), der beschließenden und beratenden Ausschüsse sowie weiterer Gremien und selbstverständlich der Verwaltung bei der Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben.
Was passiert, wenn die Neuwahlen scheitern?
Wenn sich nicht genügend Wahlbewerber/innen (mind. 3 Wahlvorschläge) finden oder die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht werden oder die gewählten Kandidaten/innen das Mandat nicht in ausreichender Anzahl (mind. 2 Sitze) annehmen, bleibt der Ortsbeirat für den Rest der Wahlperiode unbesetzt (§ 86 Abs. 1 S. 2 & Abs. 2 BbgKWahlG). Eine Auflösung des jeweiligen Ortsbeirates durch den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Herzberg (Elster) ist die Folge. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet nach freiem Ermessen über den Fortgang der Bewältigung der anfallenden Aufgaben im jeweiligem Ortsteil per Beschlussfassung. Wenn die Verwaltung die Aufgaben des Ortsberates übernehmen soll, ist dies auf eine Vertrauensbasis zu stützen. Da es keine/n direkte/n Ansprechpartner/in im jeweiligen Ortsteil geben würde, muss eine enge Zusammenarbeit der Bürger/innen mit der Verwaltung erfolgen und die Aufgaben strukturell auf die Kommunikationswege angepasst werden, so dass auch weiterhin die Unterstützungsleistungen, wie Grünanlagenpflege, Veranstaltungsunterstützung, Ausstattung Baumverschnitt, Friedhofsangelegenheiten, Straßen- und Winterdienst, Bewirtschaftung städtischer Gebäude und personelle Unterstützung, gewährleistet werden können. Die Bürger/innen des Ortsteiles ohne Ortsbeirat müssen somit direkt bei der jeweiligen Stelle der Verwaltung anfragen und ihr Anliegen äußern. Die wertschätzende Verantwortung des Ortsteiles bzw. der Ortsbeiräte schwindet. Mit einem Ortsbeirat kann die Gesamtentwicklung des Ortsteiles - "unseres Dorfes" besser im Blick behaltet werden sowie die Rechte des Ortsteiles geschützt und die Entwicklung des Orteiles gefördert werden.