Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 29.06.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) den Beschluss über die Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) sowie für die Gewerbesteuer gefasst.
Die neuen Hebesätze gelten rückwirkend zum 01.01.2026.
| Neue Hebesätze: | Grundsteuer A | 365 v.H. |
| Gewerbesteuer | 335 v.H. |
Aufgrund dieser rückwirkenden Änderung erhalten alle Steuerpflichtigen, welche von der Anpassung betroffen sind, einen neuen Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid. Die Bescheide werden voraussichtlich in der 38. Kalenderwoche durch die Stadtverwaltung versendet.
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sowie die neue Hebesatzsatzung wurden auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) veröffentlicht und können unter folgenden Links eingesehen werden:
Bekanntmachung
https://www.herzberg-elster.de/bekanntmachungen/index.php
Hebesatzsatzung
https://www.herzberg-elster.de/seite/323874/satzungen-ortsrechtliche-vorschriften.html