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Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 12/2026
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Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

 

in der letzten SVV wurde beschlossen, die Gewerbesteuer auf den Landesdurchschnitt zu erhöhen. Das bedeutet, dass der Hebesatz nunmehr statt 300 % - 335 % beträgt.

Mir ist klar, dass diese Erhöhung auch Sie in Zeiten trifft, indem die wirtschaftliche Situation angespannt ist.

Folgende Gründe führten zu dieser Entscheidung:

Wie in allen Bereichen sind auch die Kosten für die Stadt Herzberg gestiegen, gleichzeitig stagnieren Einnahmen, sodass wir gemeinsam mit den Stadtverordneten schauen müssen, wie wir die Leistungen in der Stadt aufrechterhalten können.

Im Bereich der Gewerbesteuer ist es für Kommunen problematisch, unter dem Landesdurchschnitt des Hebesatzes zu bleiben. Dies hängt damit zusammen, dass Zuweisungen vom Land abhängig von den Gewerbesteuern sind.

Darüber hinaus spielt die Gewerbesteuer eine große Rolle bei der Berechnung der Kreisumlage. Konkret bedeutet das, dass der Kreis davon ausgeht, dass die Stadt den Landesdurchschnitt bei den Hebesätzen anwendet und dementsprechend muss die Stadt die Umlage abführen. In dem Moment, indem wir einen niedrigeren Hebesatz haben, führen wir also Geld ab, was wir nicht einnehmen. Allein dieser Effekt führte in den vergangenen acht Jahren dazu, dass wir circa 1 Million € an den Kreis abgeführt haben, ohne die entsprechende Einnahme getätigt zu haben. Diese Summe fehlt natürlich in allen anderen Bereichen und muss entsprechend kompensiert werden.

Da dies auf Grund der angesprochenen gewachsenen Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht mehr möglich ist, mussten wir den Schritt gehen, den Hebesatz für die Gewerbesteuer zu erhöhen.

Ich hoffe, Sie können diesen Schritt zumindest nachvollziehen und bleiben der Stadt trotzdem verbunden. Ich danke Ihnen für Engagement.

Ihr Karsten Eule-Prütz
Bürgermeister der Stadt Herzberg (Elster)