| 1. | Am Sonntag, dem 22. September 2024, finden die Neuwahlen der Ortsbeiräte der Ortsteile Borken und Züllsdorf statt. |
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| Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. |
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| 2. | Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Wahllokale in den Ortsteilen Borken und Züllsdorf sind barrierefrei. |
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| 3. | Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenach richtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung dient zur Prüfung der Wahlberechtigung und soll bei der Wahl abgegeben werden. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen. |
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| 4. | Die Neuwahlen zu den Ortsbeiräten in den Ortsteilen Borken und Züllsdorf finden gleichzeitig zur Landtagswahl statt. Für die Landtagswahl erfolgt eine gesonderte Wahlbekanntmachung mit Datum vom 31.08.2024. |
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| 5. | Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die den Wählern beim Betreten des Wahlraumes (Wahllokal) ausgehändigt werden. Für jede Wahl wird mit einem besonderen Stimmzettel gewählt. |
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| Die Stimmzettel für die Wahlen zum jeweiligem Ortsbeirat sind auf fliederfarbenen Papier mit schwarzer Schrift gedruckt. |
| Der Stimmzettel enthält für die Wahl zum jeweiligem Ortsbeirat für die unter Nr. 4 genannten Ortsteile als jeweiliges Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge. |
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| 6. | Im Wahllokal hängt je ein Muster des Stimmzettels für die Wahl zum Ortsbeirat im jeweiligen Ortsteil Borken und Züllsdorf aus. |
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| 7. | Für die Wahl des Ortsbeirates kann der Wähler jeweils drei Stimmen vergeben. Er kann einem Bewerber alle drei Stimmen geben; er kann seine Stimme auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein. Es ist auch möglich, seine Stimmen an Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu vergeben. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe, dass nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden, sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig. |
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| Kennzeichnen Sie durch das Ankreuzen zweifelsfrei den/die Bewerber, dem/denen Sie ihre Stimme geben wollen. Sollten Sie weniger als drei Stimmen vergeben, so sind die Stimmen, die Sie nicht vergeben haben, ungültig. Versehen Sie zum Beispiel Ihren Stimmzettel nur mit einem Kreuz, sind zwei Stimmen ungültig. |
| Blinde und sehbehinderte Menschen können sich zur Kennzeichnung ihres Stimmzettels einer Wahlschablone bedienen. Die Wahlschablone wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ist anzufordern beim |
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| Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e.V. (BSVB) |
| Straße der Jugend 114 |
| 03046 Cottbus |
| E-Mail: bsvb@bsvb.de |
| Telefon: 0355 / 22549 |
| Homepage: https://www.bsvb.de/ |
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| 8. | Der Stimmzettel muss vom Wähler unbeobachtet durch Nutzung der Wahlkabine oder in einem Nebenraum, der vom Wahlraum betretbar und einsehbar ist, gekennzeichnet werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. |
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| 9. | Die Wahlhandlung sowie die nach Ende der Wahlzeit anschließend erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken sind öffentlich. |
| Jedermann hat Zutritt zum Wahllokal, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. |
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| 10. | Wähler, die einen Wahlschein haben für die Wahl zum Ortsbeirat können an der Wahl durch Stimmabgabe nur in dem Wahlbezirk (Wahllokal) des jeweiligen unter Nr. 4 genannten Ortsteils oder durch Briefwahl teilnehmen. |
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| Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen zuständigen Wahllokal abgeben. |
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| 11. | Wahlberechtigte Personen, die durch Briefwahl wählen wollen, müssen sich von der zuständigen Wahlbehörde - Stadt Herzberg (Elster), Markt 1, 04916 Herzberg (Elster), Team 3.1 Bürgerservice & Wahlen (Rathaus, Erdgeschoss) - für die Wahlen der Ortsbeiräte der Ortsteile Borken und Züllsdorf einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen Wahlbriefumschlag beschaffen. Weiteres zur Antragstellung entnehmen Sie der „Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen“ vom 08.08.2024 (Amtsblatt Nr. 11 und 12/2024). |
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| Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein muss so rechtzeitig an die auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der jeweils auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle am Wahltag bis 18.00 Uhr abgegeben werden. Nach Eingang des Wahlbriefs bei der Wahlleiterin darf er nicht mehr zurückgegeben werden. |
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| Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Wahlbehörde ab, so kann sie die Briefwahl an Ort und Stelle (Rathaus, Erdgeschoss, Raum ist ausgewiesen) ausüben. |
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| Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur bei plötzlicher Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen der wahlberechtigten Person nicht mehr rechtzeitig per Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. |
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| 12. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. |
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| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). |
Herzberg (Elster), den 02.09.2024