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Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 2/2026
Informationen aus der Stadt
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Fachbereich 2.0 | Die Kämmerei informiert

Zahlungserinnerung

Die Steuern/GemeindeabgabenGrundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Friedhofsgebühren sind im laufenden Jahr wie folgt fällig:

15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November (Quartalszahler) bzw. 1. Juli (Jahreszahler)

Änderungen bzgl. der Zahlweise sind bis 30.09.2026 der Stadtkasse oder dem Steueramt mitzuteilen (§28 (3) GrStG).

Diese Änderungen werden im Folgejahr (2027) wirksam.