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Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Sitzungen des Wahlausschusses der Stadt Herzberg (Elster)

für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Herzberg (Elster) sowie

der Ortsbeiräte der Ortsteile Arnsnesta, Borken, Buckau, Fermerswalde, Friedersdorf, Gräfendorf, Löhsten, Mahdel, Osteroda, Rahnisdorf und Züllsdorf

am 09.06.2024

1. Bekanntmachung zur Konstituierenden Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Herzberg (Elster)

Gemäß § 16 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) in Verbindung mit § 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) konstituiert sich der Wahlausschuss der Stadt Herzberg (Elster).

Die konstituierende Sitzung findet

am 04.04.2024,

um 13.00 Uhr,

im Turmzimmer des Rathauses (DG),

Markt 1 in 04916 Herzberg (Elster) statt.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1.

Eröffnung und Begrüßung durch die Wahlleiterin

2.

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

3.

Berufung der Mitglieder/innen des Wahlausschusses der Stadt Herzberg (Elster) durch die Wahlleiterin

4.

Stand der Vorbereitung der Kommunalwahlen am 09.06.2024 (Berichterstatter: Wahlleiterin)

5.

Übertragung der Aufgaben des Wahlausschusses nach §§ 59 Abs. 3, 60 Abs. 6 und 61 Abs. 4 BbgKWahlG auf die Wahlleiterin

2. Bekanntmachung zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 38 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) findet am

am 09.04.2024,

um 18.30 Uhr,

im Saal des Bürgerzentrums,

Uferstraße 6 in 04916 Herzberg (Elster)

statt.

3. Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Herzberg (Elster) zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses gemäß §§ 47 und 48 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) und § 73 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) findet am

12.06.2024,

um 18.30 Uhr,

im Saal des Bürgerzentrums,

Uferstraße 6 in 04916 Herzberg (Elster)

statt.

4. Hinweise

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung.

Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.

Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 BbgKWahlV).

Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer der Wahlleiterin mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 BbgKWahlG).

Herzberg (Elster), den 20.03.2024

Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)