In Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 09.06.2024 (Wahl zum Kreistag Elbe-Elster, zur Stadtverordnetenversammlung Herzberg (Elster) und zu den Ortsbeiräten der 11 Ortsteile) fordere ich gemäß § 18 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) die im jeweiligen Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster) sowie Ortsteile Arnsnesta, Borken, Buckau, Fermerswalde, Friedersdorf, Gräfendorf, Löhsten, Mahdel, Osteroda, Rahnisdorf und Züllsdorf vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, bis zum 30.04.2024 wahlberechtigte Personen als Beisitzer für die in den einzelnen Wahlbezirken zu bildenden Wahlvorstände vorzuschlagen.
In der Stadt Herzberg (Elster) einschließlich der 11 Ortsteile werden für die Wahl des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung 18 Stimmbezirke und 3 Briefwahlbezirke gebildet.
Briefwahlbezirke
9001 BWI – Rathaus, Markt 1
9002 BW II – Haus II, Rosa-Luxemburg-Str. 35
9003 BW III – Elsterlandgrundschule, Wilhelm-Pieck-Ring 9
Stimmbezirke Stadtgebiet
0001 Philipp-Melanchton-Gymnasium, Anhalter Str. 10
0002 Ordnungsamt LKEE, An der Lanfter 5
0004 Bürgerzentrum, Uferstraße 6
0006 Elsterlandhalle, Wilhelm-Pieck-Ring 10
0007 Turnhalle Grund- und Oberschule Johannes-Clajus, Kaxdorfer Weg 16
0008 Förderschule Albert Schweitzer, Grochwitzer Str. 20a
0009 Katastrophenschutzlager LKEE, Osterodaer Str. 1b
Stimmbezirke Ortsteile
0011 OT Arnsnesta, Gemeindehaus, Arnsnesta 4
0012 OT Borken, Feuerwehrgerätehaus, Borken 23a
0013 OT Buckau, Gemeindehaus, Buckauer Str. 60
0014 OT Fermerswalde, Gemeindehaus, Fermerswalder Str. 15
0015 OT Friedersdorf, Dorfgemeinschaftshaus, Friedersdorf 19a
0016 OT Gräfendorf, Gaststätte „Zum Ponyhof“, Gräfendorfer Str. 48
0017 OT Löhsten, Gemeindehaus, An der Roten Lache 41
0018 OT Mahdel, Gemeindehaus, Mahdel 40
0019 OT Osteroda, Gemeindehaus/Sportplatz, Osteroda 3a
0020 OT Rahnisdorf, Gemeindehaus, Rahnisdorf 57
0021 OT Züllsdorf, Warmbierhalle, Alte Torgauer Straße 43
Für die Wahl der Ortsbeiräte werden in den Ortsteilen als jeweiliges Wahlgebiet je ein Wahlbezirk mit einem Wahlvorstand gebildet. Die für die Wahl zum Kreistag und zur Stadtverordnetenversammlung eingerichteten Wahlvorstände sind auch für die Wahl zu den Ortsbeiräten verantwortlich.
Die Vorprüfung und Auszählung der Briefwahlunterlagen erfolgt in den dafür vorgesehenen Briefwahlbezirken.
Bezüglich der für die Durchführung der Europawahl am 09.06.2024 zu bildenden Wahlvorstände gilt, dass die für die Besetzung der Wahlvorstände zu den Kommunalwahlen berufenen Mitglieder gleichzeitig auch als Mitglieder der Wahlvorstände für die Europawahl berufen werden.
Für die Vorschläge können nur wahlberechtigte Personen des Wahlgebietes benannt werden.
Hierzu ist das Formblatt zur „Bereitschaftserklärung für den Einsatz als Wahlhelfer/Wahlhelferin“ zu verwenden.
Dieses kann auf der Homepage der Stadt Herzberg (Elster) unter folgendem Link https://www.herzberg-elster.de/news/1/917575/nachrichten/sie-wollen-bei-der-durchführung-der-wahlen-behilflich-sein.html heruntergeladen werden. Die Bereitschaftserklärung ist so dann unterschrieben an die Wahlleiterin zusenden (per E-Mail an hauptamt@stadt-herzberg.de, postalisch an die Stadt Herzberg (Elster), Wahlleiterin, Markt 1 in 04916 Herzberg oder persönlich sowie per Briefkasten bei der Stadtverwaltung einzureichen).
Verweisen möchte ich auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand, nach § 92 Abs. 4 und 5 BbgKWahlG.
Danach dürfen u.a. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht zu Beisitzern eines Wahlvorstandes berufen werden.
Herzberg (Elster), den 20.03.2024