Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 6/2023
Informationen aus der Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rund ums Klima #28 | Heizöl, Pellets und Co. – Gibt es nun Geld zurück?

Lang wurde gewartet, nun ist es möglich: Endlich können Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzhackschnitzeln, Pellets, Holzbriketts, aber auch mit Scheitholz, Kohle oder Koks heizen, die Preissteigerungen aus dem vergangenen Jahr erstattet bekommen. Jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen – denn ganz so einfach wie bei den leitungsgebundenen Energieträgern (Erdgas) ist es nicht.

Über das Online-Portal der ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) kann die Härtefallhilfe beantragt werden. Dazu sind Angaben der Wohnfläche, des Brennstofftyps und der Rechnungshöhe bereitzuhalten. Bevor der richtige Antrag gestellt werden kann, ermittelt ein Online-Rechner, ob man zuwendungsfähig ist. Das ist der Fall, sobald sich die Kosten des Energieträgers vom Jahr 2021 zu 2022 mehr als verdoppelt haben. Die Werte aus dem Jahr 2021 werden anhand von Referenzwerten festgelegt. Die Differenz, die über die Verdopplung hinaus geht, wird zu 80 % gefördert. Aber Achtung: Der geförderte Wert muss mindestens 100 € betragen, sonst wird nichts gefördert. Der Höchstwert beträgt 2.000 €.

Ob dies für den durchschnittlichen (und sparsamen!) Haushalt zutrifft, ist fraglich. Einen Versuch ist es jedoch allemal wert.

https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Jessica Heyde
Klimaschutzmanagerin