Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 6/2024
Informationen aus der Stadt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Ordnungsamt informiert

über die Haltung von Hunden im Stadtgebiet (gem. HundehV, Hundehalterverordnung)

Es besteht Anzeige- und Kennzeichnungspflicht des Hundes beim Ordnungsamt, wenn:

  • der Hund mind. 40 cm Widerristhöhe oder
  • mind. 20 kg Gewicht erreicht.
  • Ein Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis des Halters) ist vorzulegen.
  • Es besteht Kennzeichnungspflicht des Hundes mit einem Mikrochip-Transponder (ISO-Standard) sowie eine Mitteilungspflicht des Halters über Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer des Hundes an das Ordnungsamt.

Weiterhin wird darauf hingewiesen dass jeder Hund steuerpflichtig anzumelden ist. Verstirbt dieser oder wird dieser abgegeben so erlischt diese Hunde-Anmeldung. Die erneute Haltung von Hunden ist somit auch erneut anzuzeigen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an Ihr Ordnungsamt, hier erhalten Sie auch die notwendigen Formulare für:

  • die steuerliche Hundeanmeldung
  • die Anmeldung der Hundehaltung nach § 6 (HundehV) sog. 40/20 Hunde
  • die Anmeldung (wiederlegbar) gefährlicher Hunde nach §§ 8, 10 (HundehV)
  • den Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnis

Telefon: (03535) 482-305

E-Mail: ordnungsamt@stadt-herzberg.de