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Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 8/2026
Informationen aus der Stadt
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Fachbereich 2.0 | Die Kämmerei informiert

Zahlungserinnerung

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Die Steuern/Gemeindeabgaben

 

Grundsteuer A, B, Hundesteuer, Friedhofsgebühren

sind im laufenden Jahr wie folgt fällig:

1. Juli (Jahreszahler) bzw. 15. August, 15. November (Quartalszahler)

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Änderungen bzgl. der Zahlweise sind bis 30.09.2026 der Stadtkasse oder dem Steueramt mitzuteilen. (§28 (3) GrStG)

Diese Änderungen werden im Folgejahr (2027) wirksam.