Leider kommt es immer wieder vor, dass Haustiere ihren Besitzern verloren gehen bzw. vermisst werden. Oft entlaufen die Tiere und werden dann gesucht. Allerdings passiert es auch, dass Herrchen oder Frauchen ihrer überdrüssig geworden sind und die Vierbeiner einfach aussetzen. Daneben vermehren sich streunende Katzen, welche nicht kastriert sind, in Potenz. Das ist die traurige Realität, mit der wir als Tierschutzverein ständig zu kämpfen haben.Es gibt aber zum Glück auch Menschen, die nicht wegsehen, sondern diesen Tieren helfen möchten. Nicht selten stellt sich später heraus, dass ein Tier ausgesetzt worden ist, was eine Straftat nach §3 Tierschutzgesetz darstellt.
Doch wie verhalte ich mich nun richtig, wenn ein herrenloses Tier gefunden wird? Meist ist der erste Anruf der beim Tierschutzverein. Dies erscheint als die günstigste und schnellste Lösung, denn irgendwo muss das Fundtier schließlich zeitnah untergebracht oder auch ärztlich versorgt werden. Das Gesetz sieht jedoch einen anderen Weg vor. Findet jemand ein Tier, so muss er sich in jedem Fall zunächst an das zuständige Ordnungsamt der jeweiligen Kommune wenden. Diese Ämter sind gemäß § 13 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbbgAGBGB) verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen, das Tier zu verwahren bzw. tierschutzgerecht unterzubringen und zu versorgen.
Hat die Kommune keine Möglichkeit, diese Vorgaben zu realisieren, kann das Ordnungsamt in der Folge einen Tierschutzverein mit der Inobhutnahme beauftragen und muss dann aber auch die Aufwendungen dafür dem Verein entsprechend erstatten. Wird ein Tier ohne den vorherigen Kontakt mit der Kommune vom Tierschutzverein aufgenommen, so trägt dieser schlussendlich auch selbst die Kosten für die weiteren erforderlichen Maßnahmen.
Da die Aufnahme eines Tieres je nach dessen Zustand bei der Auffindung oft sehr kostenintensiv und der finanzielle Spielraum des Tierschutzvereins sehr begrenzt ist, müssen wir in Zukunft darauf achten, dass der gesetzlich vorgeschriebene Weg eingehalten wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Tierheim in Langengrassau nunmehr geschlossen worden ist und sich dies für unseren Verein in Bezug auf das Aufkommen von Fundtieren bereits deutlich bemerkbar macht.
Wir hoffen sehr, dass es auch weiterhin viele liebe Menschen gibt, denen leidende Tiere am Herzen liegen und bitten aber darum, die gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensweise einzuhalten. Vielen Dank!